BAFA Förderung

1. Einleitung

Die energetische Sanierung von Immobilien spielt eine zentrale Rolle auf dem Weg zu mehr Klimaschutz, niedrigeren Energiekosten und einem zukunftssicheren Gebäudebestand. Um Eigentümer bei diesen Vorhaben zu unterstützen, stellt der Staat verschiedene Förderprogramme zur Verfügung – eines der wichtigsten ist die BAFA-Förderung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit Jahren gezielt Maßnahmen, die den Energieverbrauch von Gebäuden reduzieren. Dabei reicht die Unterstützung von der energetischen Beratung über den Austausch alter Heizsysteme bis hin zum Einbau effizienter und umweltfreundlicher Technologien wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.

Im Jahr 2025 hat das BAFA seine Förderprogramme weiterentwickelt, um die gesetzlich verankerten Klimaziele zu erreichen und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Die Programme richten sich sowohl an private Immobilienbesitzer als auch an Unternehmen, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Doch welche Maßnahmen sind förderfähig? Wie läuft das Antragsverfahren ab? Und wie lassen sich BAFA-Mittel mit anderen Förderungen kombinieren?

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die BAFA-Förderung im Immobilienbereich, erklärt Fördervoraussetzungen, Antragsschritte und gibt praktische Tipps, damit Sie das Potenzial der Förderung optimal ausschöpfen können.

2. Was ist das BAFA und was fördert es?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Neben Aufgaben im Bereich Außenwirtschaft und Sicherheit ist das BAFA vor allem für die Förderung energieeffizienter Maßnahmen in Gebäuden zuständig.

Im Immobilienbereich verfolgt das BAFA das Ziel, Investitionen in energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien zu erleichtern. Die Förderprogramme richten sich an unterschiedlichste Zielgruppen – von Privatpersonen über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu großen Wohnungsbaugesellschaften.

Die wichtigsten BAFA-Förderbereiche für Immobilien:

🔹 1. Heizungsmodernisierung

Die BAFA-Förderung unterstützt den Austausch veralteter Heizsysteme durch moderne, effizientere und umweltfreundliche Alternativen:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Hybridheizungen
  • Solarthermieanlagen

Je nach Maßnahme und Art des alten Heizsystems sind hohe Zuschüsse möglich – insbesondere, wenn fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas ersetzt werden.

🔹 2. Heizungsoptimierung

Auch ohne vollständigen Austausch der Heizung können Fördermittel beantragt werden:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Austausch ineffizienter Umwälzpumpen
  • Installation effizienter Regelungstechnik

Diese Maßnahmen sind vergleichsweise kostengünstig, bringen aber oft bereits spürbare Energieeinsparungen – und sind daher besonders attraktiv gefördert.

🔹 3. Energieberatung für Wohngebäude

Ein weiteres wichtiges Förderfeld ist die Energieberatung vor Ort:

  • Gefördert wird z. B. die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der Beratungskosten
  • Der iSFP kann später zusätzliche Bonusförderungen beim Umsetzen konkreter Maßnahmen auslösen

🔹 4. Einbindung erneuerbarer Energien

Förderfähig sind auch integrierte Systeme, die erneuerbare Energien für Wärme und Warmwasser nutzen:

  • Kombinationen aus Solarthermie, Wärmepumpen und Pufferspeichern
  • Auch Hybridlösungen werden gefördert, wenn sie bestimmte Effizienzvorgaben erfüllen

Diese Förderbereiche decken alle Phasen ab – von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Optimierung der laufenden Energieversorgung.

3. Wer kann eine BAFA-Förderung beantragen?

Die BAFA-Förderung im Immobilienbereich richtet sich an eine breite Zielgruppe. Anders als viele vermuten, ist sie nicht nur für private Hauseigentümer zugänglich, sondern steht auch Unternehmen, Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften offen. Das Ziel: Möglichst viele Gebäudeeigentümer sollen motiviert werden, in eine klimafreundliche, energieeffiziente Zukunft zu investieren.

Förderberechtigt sind insbesondere:

🔸 Private Eigentümer von Wohngebäuden

Egal ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung – wer eine Immobilie besitzt und Maßnahmen zur energetischen Sanierung plant, kann von BAFA-Zuschüssen profitieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird.

🔸 Vermieter

Auch Eigentümer, die ihre Immobilien ausschließlich vermieten, haben Anspruch auf Förderung. Allerdings muss die geförderte Maßnahme dem energetischen Zweck der Immobilie dienen – also etwa Heizungsmodernisierung oder Heizungsoptimierung.

🔸 Unternehmen und Freiberufler

Unternehmer, die Betriebsgebäude oder vermietete Wohngebäude sanieren, können ebenfalls BAFA-Fördermittel beantragen – vorausgesetzt, das Gebäude fällt nicht in den Geltungsbereich spezieller Industrie- oder Gewerbeprogramme. Für KMU gelten zum Teil besondere Förderbedingungen.

🔸 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Auch WEGs sind förderberechtigt – zum Beispiel, wenn eine gemeinsame Heizungsanlage modernisiert oder eine energetische Gesamtmaßnahme für das Gebäude umgesetzt wird. Der Antrag erfolgt in der Regel durch die Hausverwaltung im Namen der Gemeinschaft.

🔸 Mieter (eingeschränkt)

Mieter sind in der Regel nicht direkt antragsberechtigt, da sie keine baulichen Veränderungen am Eigentum vornehmen dürfen. In Ausnahmefällen, etwa bei selbst finanzierten Maßnahmen in Absprache mit dem Vermieter, kann jedoch indirekt von Förderungen profitiert werden (z. B. durch geringere Betriebskosten).

💡 Wichtig: In allen Fällen gilt: Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte sind grundsätzlich nicht förderfähig – auch dann nicht, wenn sie förderfähige Technologien betreffen.

4. Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Das BAFA fördert gezielt Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes in Gebäuden beitragen. Der Fokus liegt dabei auf der Wärmeerzeugung und -verteilung, also insbesondere auf Heizsystemen, deren Optimierung und der Nutzung erneuerbarer Energien.

1. Austausch von Heizsystemen

Besonders attraktiv ist die Förderung für den Ersatz veralteter Heizungen, vor allem wenn dabei fossile Energieträger durch klimafreundliche Systeme ersetzt werden. Förderfähig sind unter anderem:

  • Wärmepumpen (z. B. Luft-Wasser-, Sole-Wasser-, Wasser-Wasser-Systeme)
  • Biomasseheizungen (z. B. Pellets, Hackschnitzel)
  • Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung
  • Hybridheizungen, die erneuerbare und konventionelle Systeme kombinieren (z. B. Wärmepumpe + Gas-Brennwertgerät)

Besonders hohe Förderquoten gibt es beim Austausch von alten Öl- oder Gasheizungen.

2. Heizungsoptimierung

Auch kleinere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Heizsysteme werden bezuschusst, z. B.:

  • Hydraulischer Abgleich (Pflicht bei bestimmten Maßnahmen)
  • Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen
  • Einbau effizienter Regelungstechnik
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Optimierung der Heizkurve

Diese Maßnahmen sind besonders für Eigentümer interessant, die (noch) keinen Komplettaustausch planen, aber den Energieverbrauch spürbar senken möchten.

3. Energieberatung für Wohngebäude

Die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ ist ein geförderter Einstieg in die energetische Sanierung. Dabei erstellt ein zertifizierter Energieberater:

  • eine Bestandsaufnahme des Gebäudes
  • einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Bis zu 80 % der Beratungskosten werden bezuschusst. Wird später eine Maßnahme aus dem iSFP umgesetzt, gibt es zusätzlich einen iSFP-Bonus (5 % extra auf die Förderung).

4. Einbindung erneuerbarer Energien

Neben der Wärmeerzeugung werden auch Maßnahmen gefördert, die erneuerbare Energien effizient einbinden, darunter:

  • Pufferspeicher
  • Wärmetauscher
  • Systemoptimierungen
  • Digitale Heizungssteuerungen

Die Voraussetzung ist in der Regel, dass die Systeme bestimmten Effizienzstandards genügen und durch einen Fachbetrieb eingebaut werden.

💡 Tipp: Förderfähig sind nur Maßnahmen, die technische Mindestanforderungen erfüllen und von qualifizierten Fachunternehmen umgesetzt werden. Ein vorheriger Beratungstermin ist dringend zu empfehlen – idealerweise mit einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten.

5. Förderhöhen und Konditionen

Die BAFA-Förderung bietet nicht nur technische Unterstützung, sondern vor allem finanzielle Entlastung für Immobilieneigentümer. Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Maßnahme, dem Grad der CO₂-Einsparung und in manchen Fällen nach zusätzlichen Boni (z. B. beim Austausch fossiler Heizsysteme).

Grundförderung je Maßnahme (Stand 2025)

MaßnahmeGrundförderung (Zuschuss, in %)
Wärmepumpe30 %
Biomasseheizung20 %
Solarthermieanlage25 %
Heizungsoptimierung15 %
Energieberatung für Wohngebäudebis 80 % der Beratungskosten

⚠️ Die Förderung bezieht sich auf die investitionsfähigen Kosten (inkl. Material, Einbau, Planung).

Bonusregelungen

Austausch-Bonus (für fossile Heizungen)

  • +20 % zusätzlich, wenn eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird
  • +10 % zusätzlich, bei Austausch alter Gasheizungen (älter als 20 Jahre)

iSFP-Bonus (Sanierungsfahrplan)

  • +5 % zusätzlich, wenn die Maßnahme Teil eines zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist

Effizienz-Bonus für Wärmepumpen

  • +5 %, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt oder besonders hohe Effizienzwerte erreicht

Förderhöchstgrenzen

  • Maximal förderfähige Investitionskosten: 30.000 € pro Wohneinheit
  • Bei mehreren Wohneinheiten oder Gebäuden: gestaffelte Obergrenzen möglich
  • Mehrere Maßnahmen können kombiniert werden – allerdings darf die Gesamtförderung bestimmte prozentuale Obergrenzen nicht überschreiten

Kumulierung mit anderen Förderungen

  • Die BAFA-Förderung ist grundsätzlich nicht kombinierbar mit anderen Bundeszuschüssen für dieselbe Maßnahme (z. B. KfW-Zuschuss)
  • Steuerliche Förderung (§35c EStG) kann alternativ genutzt werden, aber nicht zusätzlich
  • Kombination mit Landes- oder kommunalen Programmen ist in manchen Fällen möglich (abhängig von deren Richtlinien)

💡 Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung aller Nachweise. Es empfiehlt sich daher, die Finanzierung vorübergehend anderweitig sicherzustellen.

6. Antragsverfahren Schritt für Schritt

Der Erfolg einer BAFA-Förderung hängt nicht nur von der Maßnahme selbst ab, sondern auch von einer korrekten und rechtzeitigen Antragstellung. Ein häufiger Fehler ist es, mit der Umsetzung zu beginnen, bevor der Antrag gestellt wurde – dadurch kann die Förderung komplett entfallen.

Hier findest du eine strukturierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antragsprozess:

Schritt 1: Maßnahme planen und beraten lassen

Bevor du einen Antrag stellst, solltest du:

  • Den energetischen Zustand deines Gebäudes prüfen lassen
  • Eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch nehmen (idealerweise mit Sanierungsfahrplan)
  • Geeignete Fachbetriebe kontaktieren und Kostenvoranschläge einholen
  • Prüfen, ob die geplante Maßnahme die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt

💡 Hinweis: Nur Maßnahmen, die den aktuellen technischen Mindestanforderungen entsprechen, werden gefördert.

Schritt 2: Antrag online beim BAFA stellen

  • Der Antrag wird ausschließlich online auf dem BAFA-Portal gestellt: www.bafa.de
  • Notwendige Angaben:
    • Daten zur Maßnahme
    • Angaben zur Immobilie und zum Antragsteller
    • Technische Daten der Anlage (z. B. Wärmepumpe, Heizkessel)
  • Nach Absenden erhältst du eine Bestätigung über die Antragsstellung (nicht gleich eine Bewilligung!)

Schritt 3: Auftragsvergabe erst nach Antragstellung

  • Erst nach Eingang der Eingangsbestätigung des Antrags darf ein Auftrag an ein Fachunternehmen vergeben werden
  • Vorherige Lieferungen, Planungsleistungen oder Eigenleistungen sind nicht förderfähig

❗ Wichtiger Punkt: Ein Vertrag mit auflösender Bedingung („unter Vorbehalt der Förderzusage“) ist nicht zulässig!

Schritt 4: Umsetzung der Maßnahme

  • Durchführung der Maßnahme durch zertifizierte Fachunternehmen
  • Dokumentation der Arbeiten und Aufbewahrung aller Rechnungen
  • Falls relevant: Nachweis über den Austausch eines alten Heizsystems (inkl. Entsorgungsnachweis)

Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme musst du innerhalb von 12 Monaten:

  • Den Verwendungsnachweis im BAFA-Portal hochladen
  • Dazu gehören:
    • Rechnungen
    • Technische Dokumentationen
    • Bestätigung der Fachfirma
    • Nachweise über die Einhaltung der technischen Anforderungen

Schritt 6: Prüfung und Auszahlung

  • Das BAFA prüft alle Unterlagen
  • Wenn alles korrekt ist, erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags direkt auf dein Konto
  • Die Bearbeitung kann je nach Antragseingang mehrere Wochen bis Monate dauern

💡 Zusatz-Tipp: Um Verzögerungen zu vermeiden, solltest du die Checklisten und Musterdokumente auf der BAFA-Website sorgfältig durchgehen und dich bei Unsicherheiten frühzeitig beraten lassen.

7. Häufige Fehler und Tipps aus der Praxis

Trotz klarer Vorgaben kommt es in der Praxis regelmäßig zu Problemen bei der BAFA-Förderung – oft wegen Formfehlern oder ungenauer Planung. Um Förderverluste zu vermeiden und den Prozess effizient zu gestalten, lohnt sich ein Blick auf die häufigsten Stolperfallen und bewährte Tipps.

Häufige Fehler

1. Maßnahme begonnen, bevor der Antrag gestellt wurde

Der mit Abstand häufigste und folgenschwerste Fehler: Wird mit der Maßnahme begonnen (z. B. Auftragsvergabe, Lieferung von Geräten), bevor der Antrag beim BAFA eingereicht wurde, entfällt die gesamte Förderung.

2. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen

Rechnungen ohne technische Details, fehlende Nachweise zum Heizungstausch oder nicht unterzeichnete Formulare führen oft zu Verzögerungen oder Ablehnungen.

3. Falsche Fachunternehmen

Nur Fachunternehmen mit entsprechender Qualifikation und Nachweispflicht dürfen förderfähige Maßnahmen umsetzen. Eigenleistungen oder Installationen durch nicht zertifizierte Betriebe sind nicht förderfähig.

4. Unklare Kommunikation zwischen Eigentümer und Handwerker

Wird nicht klar kommuniziert, dass eine Maßnahme gefördert werden soll, kann es passieren, dass relevante Nachweise (z. B. Entsorgungsnachweis einer Altanlage) nicht dokumentiert werden.

5. Fehlende energetische Beratung

Viele Eigentümer verzichten auf einen iSFP (Sanierungsfahrplan) und verschenken damit bis zu 5 % Bonusförderung. Zudem kann eine gute Beratung helfen, Maßnahmen optimal zu kombinieren und die Förderung zu maximieren.

Tipps aus der Praxis

Frühzeitig planen

Je früher du den Förderprozess in die Planung einbeziehst, desto besser lassen sich Zeitplan, Kosten und Förderhöhe koordinieren.

iSFP nutzen

Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft nicht nur bei der Planung, sondern sichert einen zusätzlichen Förderbonus. Außerdem erkennen viele Energieberater Potenziale, die du selbst übersehen würdest.

Förderrechner verwenden

Mit dem BAFA-Förderrechner oder Tools von Energieberatern kannst du die Förderhöhe im Vorfeld grob abschätzen – das erleichtert die Finanzierung.

Maßnahmen bündeln

Wenn mehrere Maßnahmen (z. B. Wärmepumpe + Heizungsoptimierung) gleichzeitig umgesetzt werden, erhöht sich die förderfähige Investitionssumme – effizienter und lukrativer.

Fristen im Blick behalten

Die Nachweisfristen (in der Regel 12 Monate ab Antragsbestätigung) sind verbindlich. Wer zu spät einreicht, verliert den Anspruch auf Auszahlung.

8. Aktuelle Änderungen und Ausblick (2025 und Folgejahre)

Die BAFA-Förderung befindet sich im Kontext der Energie- und Klimapolitik Deutschlands in einem kontinuierlichen Wandel. Im Jahr 2025 wurden erneut einige wichtige Anpassungen vorgenommen, um die Förderung zielgerichteter, digitaler und klimapolitisch wirksamer zu gestalten. Darüber hinaus gibt es bereits Pläne und Entwicklungen, die den Förderrahmen in den kommenden Jahren weiter verändern könnten.

🔄 Wichtige Änderungen im Jahr 2025

🔹 Fokus auf erneuerbare Energien verstärkt

  • Der Austausch fossiler Heizungen wird noch stärker gefördert, insbesondere bei vollständigem Verzicht auf fossile Brennstoffe.
  • Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und besonders hoher Effizienz erhalten zusätzliche Boni.

🔹 Kombinationsmaßnahmen attraktiver gemacht

  • Neu eingeführt wurde eine Bündelungsförderung, wenn mehrere Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden (z. B. Wärmepumpe + Heizungsoptimierung + iSFP).
  • Hierdurch wird eine intelligent abgestimmte Gesamtsanierung besonders belohnt.

🔹 Digitalisierung des Antragsverfahrens

  • Das Online-Portal wurde überarbeitet, die Antragstellung ist jetzt intuitiver und schneller.
  • Neue Nutzerkonten ermöglichen eine bessere Nachverfolgung und Kommunikation mit dem BAFA.

🔹 Verschärfte technische Anforderungen

  • Neue Mindestwerte bei der Jahresarbeitszahl (JAZ) von Wärmepumpen
  • Strengere Regeln bei der Kombination von erneuerbaren Energien mit fossilen Systemen (z. B. Hybridlösungen)

🔮 Ausblick auf kommende Entwicklungen

🔸 Einführung einer CO₂-bezogenen Förderung

Es wird darüber diskutiert, die Förderhöhe künftig noch stärker an der tatsächlichen CO₂-Einsparung einer Maßnahme auszurichten. Je klimafreundlicher das System, desto höher der Zuschuss.

🔸 BAFA und KfW – stärkere Verzahnung

Mittelfristig ist geplant, die Förderprogramme des BAFA und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) besser zu koordinieren. So könnten künftig kombinierte Programme oder Plattformen entstehen, die den Förderprozess vereinfachen.

🔸 Förderung von Quartierslösungen

Neben Einzellösungen rückt die energetische Sanierung ganzer Wohnviertel in den Fokus. In Pilotprojekten werden bereits Fördermodelle getestet, die gemeinschaftliche Maßnahmen (z. B. zentrale Wärmenetze) unterstützen.

9. Fazit

Die BAFA-Förderung ist ein zentrales Instrument, um Immobilien energetisch zu modernisieren, Betriebskosten zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sie unterstützt Eigentümer, Vermieter, Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit attraktiven Zuschüssen für Maßnahmen rund um Heizungsmodernisierung, Heizungsoptimierung, Energieberatung und den Einsatz erneuerbarer Energien.

Besonders hervorzuheben ist:

  • Die hohe finanzielle Förderung bei Austausch alter Heizsysteme – vor allem fossiler Anlagen wie Öl- und Gasheizungen
  • Die Möglichkeit zur Kombination von Maßnahmen, die den Förderbetrag deutlich steigern kann
  • Die wachsende Bedeutung von Sanierungsfahrplänen, die nicht nur Orientierung bieten, sondern auch Bonusförderungen aktivieren

Gleichzeitig zeigt die Praxis: Wer gut plant, rechtzeitig beantragt und qualifizierte Fachfirmen beauftragt, hat nicht nur die höchsten Erfolgschancen – sondern auch den größten Nutzen. Fehler wie verspätete Anträge oder unvollständige Nachweise lassen sich mit etwas Vorbereitung leicht vermeiden.

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert