Gebäudeversicherung

1. Einführung

Der Besitz einer Immobilie gehört zu den größten Investitionen im Leben – sei es als selbstgenutztes Eigenheim, vermietetes Mehrfamilienhaus oder gewerblich genutztes Objekt. Mit dem Eigentum gehen jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und Risiken einher. Unwetter, Brände, Leitungswasserschäden oder andere unvorhergesehene Ereignisse können in wenigen Minuten massive Schäden verursachen – mit finanziellen Folgen, die schnell existenzbedrohend werden können.

Genau hier setzt die Gebäudeversicherung an. Sie bietet Eigentümern einen grundlegenden Schutz für die Bausubstanz ihrer Immobilie und ist damit ein zentraler Baustein im Risiko- und Vermögensmanagement rund um Immobilienbesitz.

Ziel dieses Artikels ist es, einen umfassenden Überblick über die Gebäudeversicherung zu geben: Was genau ist versichert? Wer benötigt sie? Welche Unterschiede gibt es zwischen verschiedenen Versicherungsformen? Und worauf sollten Eigentümer bei Abschluss, Beitragsberechnung und Schadenregulierung besonders achten?

2. Was ist eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung – oft auch als Wohngebäudeversicherung bezeichnet – ist eine Sachversicherung, die speziell für die bauliche Substanz einer Immobilie abgeschlossen wird. Sie schützt das Gebäude gegen eine Vielzahl von Gefahren, die zu Schäden oder gar vollständiger Zerstörung führen können.

Definition

Eine Gebäudeversicherung sichert ausschließlich das Gebäude selbst sowie fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile ab. Dazu zählen beispielsweise:

  • Mauern, Dach, Fenster und Türen
  • fest installierte Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen
  • Einbauküchen, wenn sie Bestandteil des Gebäudes sind
  • fest verbaute Solaranlagen oder Ladestationen

Die versicherten Risiken hängen vom gewählten Tarif ab, Standard sind sogenannte „verbundene Wohngebäudeversicherungen“, die mehrere Gefahren gleichzeitig abdecken.

Gesetzlicher Rahmen

Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung besteht in Deutschland nur in bestimmten Ausnahmefällen – etwa bei durch Darlehensgeber geforderten Absicherungen während der Finanzierung. Trotzdem ist sie aus wirtschaftlicher Sicht nahezu unverzichtbar, da Schäden am Gebäude schnell sechs- oder siebenstellige Summen erreichen können.

Abgrenzung zur Hausratversicherung

Häufig wird die Gebäudeversicherung mit der Hausratversicherung verwechselt. Die Unterscheidung ist jedoch klar:

GebäudeversicherungHausratversicherung
Schützt die Immobilie (Gebäude)Schützt bewegliche Gegenstände im Gebäude
z. B. Dach, Wände, Heizungz. B. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte
Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, HagelSchäden durch dieselben Gefahren – aber am Inventar

Ein einfaches Beispiel: Wird durch einen Rohrbruch die Wand beschädigt, greift die Gebäudeversicherung. Wird dabei aber auch ein Sofa durchnässt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.

3. Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Die Leistungen einer Gebäudeversicherung hängen vom gewählten Tarif und Anbieter ab. Es gibt jedoch grundlegende Risiken, die standardmäßig abgedeckt sind – sowie optionale Zusatzbausteine, mit denen sich der Versicherungsschutz erweitern lässt.

Standarddeckung: Die drei Hauptgefahren

Die meisten Gebäudeversicherungen umfassen im Basispaket die folgenden Gefahren:

  1. Feuer
    • Schutz bei Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
    • In der Regel auch Schäden durch den Löscheinsatz (z. B. Löschwasser oder eingeschlagene Fenster)
  2. Leitungswasser
    • Schäden durch austretendes Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes
    • Rohrbruch, undichte Verbindungen oder Frostschäden sind typische Ursachen
  3. Sturm und Hagel
    • Gedeckt sind Schäden ab Windstärke 8 (ab ca. 62 km/h)
    • Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, zerborstene Fenster durch Hagel

Diese drei Risiken bilden die sogenannte „verbundene Wohngebäudeversicherung“ – also eine Kombination mehrerer Einzeldeckungen in einem Vertrag.

Optionale Zusatzbausteine

Je nach Lage des Gebäudes und individuellen Risiken können zusätzliche Gefahren abgesichert werden. Häufige Erweiterungen sind:

  • Elementarschadenversicherung
    • Schutz bei Naturereignissen wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
    • Besonders wichtig in hochwassergefährdeten oder klimatisch sensiblen Regionen
  • Glasversicherung
    • Deckt Schäden an fest installierten Verglasungen, etwa Fenstern, Türen oder Wintergärten
  • Photovoltaik-Versicherung
    • Spezieller Schutz für PV-Anlagen gegen Sturm, Diebstahl, Überspannung oder technische Defekte
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes
    • Ergänzung für Leitungen auf dem Grundstück, die zur öffentlichen Kanalisation führen

Was ist in der Regel nicht versichert?

Trotz umfangreicher Leistungen gibt es auch Ausschlüsse. Typischerweise nicht abgedeckt sind:

  • Schäden durch vorsätzliches Handeln
  • Krieg, Kernenergie oder Erdbeben ohne entsprechende Zusatzdeckung
  • Abnutzung und Alterung von Gebäudeteilen
  • Mängel durch mangelhafte Bauausführung oder fehlende Instandhaltung

Ein Blick in das Kleingedruckte der Bedingungen (AVB) lohnt sich daher in jedem Fall – denn Unterschiede zwischen den Anbietern können groß sein.

4. Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Auch wenn eine Gebäudeversicherung in Deutschland gesetzlich nicht verpflichtend ist, zählt sie für nahezu alle Immobilieneigentümer zu den unverzichtbaren Versicherungen. Denn das finanzielle Risiko im Schadensfall ist hoch – besonders, wenn Kreditverpflichtungen bestehen oder das Gebäude vermietet oder gewerblich genutzt wird.

Private Eigentümer

Für private Immobilienbesitzer, etwa von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern, ist die Gebäudeversicherung eine grundlegende Absicherung:

  • Selbstnutzer:
    Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt, schützt damit sein Zuhause – und verhindert existenzbedrohende Kosten bei Total- oder Teilschäden.
  • Vermieter:
    Die Absicherung des Mietobjekts schützt nicht nur die Bausubstanz, sondern sorgt auch dafür, dass Mietausfälle bei Schäden ggf. ersetzt werden (über Zusatzbausteine).

Kapitalanleger und Investoren

Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien (z. B. Wohnanlagen, Bürogebäude, Einzelhandelsflächen) ist eine Gebäudeversicherung Teil des professionellen Risikomanagements:

  • Ohne Versicherung kann ein Schaden nicht nur die Mieteinnahmen gefährden, sondern auch den Wert der Immobilie massiv beeinträchtigen.
  • Viele Banken fordern den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung als Voraussetzung für eine Immobilienfinanzierung, um das Objekt als Kreditsicherheit abzusichern.

Gewerbetreibende und Unternehmen

Für Firmen mit eigenen Bürogebäuden, Hallen oder Produktionsanlagen ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung ebenfalls essenziell. Dabei gelten erweiterte Bedingungen – z. B. im Hinblick auf Nutzung, Betriebsmittel oder besondere Gefahrenklassen.

Pflicht oder freiwillig?

Obwohl es sich rechtlich meist um eine freiwillige Versicherung handelt, gibt es in der Praxis einige Situationen, in denen der Abschluss einer Gebäudeversicherung faktisch verpflichtend ist:

  • Bei Finanzierung durch Kreditinstitute:
    Banken verlangen fast immer einen Nachweis über die Gebäudeversicherung im Rahmen des Darlehensvertrags.
  • In Eigentümergemeinschaften (WEG):
    Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung gemeinschaftlich über die WEG abgeschlossen – jeder Eigentümer beteiligt sich anteilig an den Kosten.

5. Unterschiedliche Versicherungsarten im Überblick

Gebäudeversicherung ist nicht gleich Gebäudeversicherung. Je nach Nutzungsart, Eigentumsform und Risikoprofil unterscheidet man verschiedene Arten. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Formen – vom klassischen Einfamilienhaus bis zur gewerblichen Immobilie oder Baustelle.

1. Wohngebäudeversicherung

Dies ist die Standardform für privat genutzte Immobilien. Sie richtet sich an:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Vermieter kleinerer Wohnobjekte
  • Eigentümergemeinschaften (über die WEG)

Sie deckt Schäden an der Bausubstanz ab, wie in den vorherigen Kapiteln beschrieben, und lässt sich um Zusatzbausteine erweitern. Wichtig: Bei gemischter Nutzung (z. B. Wohnhaus mit kleinem Laden) ist auf die richtige Deklaration zu achten.

2. Gewerbliche Gebäudeversicherung

Diese Versicherung deckt Gebäude ab, die gewerblich genutzt werden – etwa:

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Werkstätten oder Produktionsanlagen
  • Hotels, Arztpraxen oder Einzelhandelsflächen

Der Leistungsumfang ähnelt der Wohngebäudeversicherung, allerdings sind die Bedingungen komplexer. Häufig müssen Sicherheitsstandards eingehalten werden (z. B. Brandschutz), und die Prämien hängen stärker vom Risikoprofil der Nutzung ab.

3. Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser

Für Kapitalanleger oder Vermieter größerer Objekte – etwa Mietshäuser mit mehreren Parteien – gibt es spezielle Tarife, die zusätzliche Risiken berücksichtigen, etwa:

  • Mietausfall bei Unbewohnbarkeit nach einem Schaden
  • Haftungsrisiken durch gemeinschaftlich genutzte Bereiche
  • Sonderregelungen für vermietete Einheiten

Hier lohnt sich ein Blick auf Tarife mit erweiterter Elementardeckung, da Schäden an mehreren Wohnungen gleichzeitig hohe Summen verursachen können.

4. Bauleistungsversicherung (für Neubauten und Sanierungen)

Diese Form ist keine klassische Gebäudeversicherung, sondern eine temporäre Versicherung für die Bauphase. Sie schützt Bauherren gegen unvorhergesehene Schäden während der Errichtung, etwa:

  • Vandalismus
  • Sturm- und Leitungswasserschäden
  • Baufehler durch höhere Gewalt

Die Bauleistungsversicherung endet mit der Fertigstellung – anschließend sollte direkt eine Wohn- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

6. Wichtige Leistungen und Klauseln

Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung kommt es nicht nur darauf an, was versichert ist – sondern wie die Leistungen im Detail geregelt sind. In den Vertragsbedingungen verstecken sich oft Unterschiede, die im Schadensfall entscheidend sein können. Hier sind die wichtigsten Klauseln, auf die Eigentümer achten sollten:

Neuwert vs. Zeitwert

Ein zentraler Aspekt ist die Frage, wie der Versicherer den Schaden ersetzt:

  • Neuwertversicherung
    Erstattet die Kosten, die erforderlich wären, um das Gebäude in gleicher Art und Güte neu wiederherzustellen – unabhängig vom Alter der Bausubstanz. Das ist die übliche und empfehlenswerte Variante.
  • Zeitwertversicherung
    Berücksichtigt den Abnutzungsgrad des Gebäudes. Die Erstattung fällt deutlich geringer aus, besonders bei älteren Gebäuden. Wird seltener angeboten, etwa bei Altbauten mit hohem Sanierungsbedarf.

Unterversicherungsverzicht

Eine häufig übersehene, aber sehr wichtige Klausel. Sie besagt, dass der Versicherer nicht prüft, ob das Gebäude ausreichend versichert war, wenn ein Schaden eintritt – also keine Kürzung wegen Unterversicherung erfolgt.

Voraussetzung ist meist, dass die Versicherungssumme nach bestimmten Regeln berechnet wurde (z. B. nach Wohnfläche oder „gleitendem Neuwertfaktor“).

Tipp: Ein Vertrag mit Unterversicherungsverzicht bietet im Ernstfall deutlich mehr Sicherheit.

Grobe Fahrlässigkeit

Ein weiterer Knackpunkt: Was passiert, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde?

Beispiel: Eine Kerze bleibt unbeaufsichtigt, ein Fenster wird trotz Sturmwarnung offen gelassen. Manche Tarife schließen die Leistung dann ganz oder teilweise aus.

Besser: Tarife mit Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit. Diese zahlen in vielen Fällen trotzdem, auch wenn der Schaden auf Nachlässigkeit zurückzuführen ist.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss dem Wert des Gebäudes im Neuzustand entsprechen. Ist sie zu niedrig angesetzt, besteht Unterversicherung – und der Versicherer kann die Leistungen anteilig kürzen.

Es gibt zwei gängige Methoden zur Ermittlung:

  • Gleitender Neuwert (1914er-Wert)
    Der Wert des Gebäudes wird auf Basis eines Baukostenindexes regelmäßig angepasst. Vorteil: Automatischer Inflationsausgleich.
  • Versicherung nach Wohnfläche
    Einfachere Variante für Standardobjekte. Die Wohnfläche wird mit einem pauschalen Wert multipliziert, um die Versicherungssumme zu bestimmen.

Selbstbeteiligung

Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung – also einen Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst trägt (z. B. 150 € pro Schaden). Das kann die Beiträge senken, erhöht aber das Risiko im Ernstfall.

Diese Klauseln entscheiden maßgeblich darüber, wie leistungsfähig und fair eine Versicherung im Ernstfall ist. Deshalb lohnt sich ein gründlicher Blick in die Vertragsbedingungen – oder die Beratung durch einen unabhängigen Experten.

7. Was kostet eine Gebäudeversicherung?

Die Kosten für eine Gebäudeversicherung variieren stark – je nach Gebäudeart, Lage, Ausstattung und gewünschtem Leistungsumfang. Während manche Eigentümer weniger als 200 € jährlich zahlen, können es bei größeren oder risikoreichen Objekten auch mehrere Tausend Euro pro Jahr sein.

Beitragsfaktoren im Überblick

Folgende Kriterien beeinflussen die Prämie:

  1. Gebäudeart und Bauweise
    • Massivbau oder Fachwerk? Ziegeldach oder Reetdach?
    • Je widerstandsfähiger und brandsicherer das Gebäude, desto günstiger der Beitrag.
  2. Wohnfläche und Nutzung
    • Die Größe des Hauses oder der gewerblichen Fläche beeinflusst die Versicherungssumme.
    • Misch- oder reine Gewerbenutzung kann zu Risikozuschlägen führen.
  3. Ausstattung und Extras
    • Hochwertige Ausstattungsmerkmale (z. B. Sauna, Kamin, Solaranlage) erhöhen den Wiederherstellungswert und damit den Beitrag.
    • Zusatzbausteine wie Glas- oder Elementarschadendeckung wirken beitragserhöhend.
  4. Standort / Gefährdungsklasse
    • Gebäude in Regionen mit hohem Sturm-, Hochwasser- oder Erdbebenrisiko sind teurer zu versichern.
    • Viele Versicherer nutzen die sogenannte ZÜRS-Zone (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen), um Risiken zu bewerten.
  5. Selbstbeteiligung
    • Wer sich bereit erklärt, im Schadensfall einen Teil selbst zu tragen, erhält günstigere Tarife.
  6. Versicherungssumme und Indexierung
    • Bei Tarifen mit „gleitendem Neuwert“ wird die Versicherungssumme regelmäßig an die Baukostenentwicklung angepasst – was steigende Beiträge bedeuten kann, aber auch Schutz vor Unterversicherung bietet.

Typische Preisspannen

GebäudeartJahresbeitrag (ca.)
Einfamilienhaus, Standard150 – 350 €
Mehrfamilienhaus (4–6 WE)400 – 1.000 €
Gewerbegebäude1.000 € bis mehrere Tausend €
Mit Elementarschadendeckung+ 10 % bis 40 % Zuschlag

Hinweis: Günstige Tarife sind nicht immer die besten. Entscheidend ist das Verhältnis von Beitrag zu Leistung im Schadensfall.

8. Schadensfall – was tun?

Ein Schadensfall am Gebäude ist oft stressig – sei es durch Feuer, Sturm oder einen Wasserrohrbruch. Umso wichtiger ist es, besonnen und systematisch vorzugehen, um die Versicherung nicht zu gefährden und eine schnelle Regulierung zu ermöglichen.

1. Schaden so schnell wie möglich melden

Die erste Pflicht ist die unverzügliche Meldung des Schadens an den Versicherer – idealerweise binnen 3 Tagen, bei Einbruch, Vandalismus oder Diebstahl sogar sofort. Viele Versicherungen bieten inzwischen Online-Portale oder Notfall-Hotlines.

Tipp: Am besten alle Kontaktdaten und Vertragsnummern griffbereit halten (z. B. im Versicherungsordner oder digital gespeichert).

2. Schaden dokumentieren

Je besser der Schaden dokumentiert ist, desto reibungsloser läuft die Regulierung:

  • Fotos und Videos der Schäden (vor Reparatur oder Aufräumarbeiten)
  • Beschreibung des Hergangs (Datum, Uhrzeit, Wetterbedingungen, Zeugen)
  • Liste beschädigter Gebäudeteile oder Einbauten

Falls möglich, sollte man beschädigte Gegenstände oder Bauteile nicht sofort entsorgen, sondern auf Anweisung der Versicherung warten.

3. Schaden mindern – aber nichts überstürzen

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, Schadenminderungspflichten einzuhalten. Das heißt: Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden zu verhindern, z. B.:

  • Wasser abstellen bei Rohrbruch
  • Fenster oder Dach provisorisch abdecken nach Sturmschaden
  • Notdienst informieren (z. B. Heizungsmonteur)

Gleichzeitig gilt: Keine endgültigen Reparaturen oder Sanierungen durchführen, bevor ein Gutachter da war oder die Versicherung zustimmt – sonst riskiert man Leistungskürzungen.

4. Zusammenarbeit mit dem Gutachter

Bei größeren Schäden beauftragt der Versicherer einen Sachverständigen, der sich vor Ort ein Bild macht. Wichtig:

  • Termin wahrnehmen und Zugang zum Gebäude gewähren
  • Alle Informationen offenlegen, aber keine Schuldanerkenntnisse abgeben
  • Bei Unklarheiten Rücksprache mit dem eigenen Versicherungsberater halten

5. Regulierung und Auszahlung

Nach Prüfung des Schadens und ggf. Vorlage von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen erfolgt die Auszahlung:

  • Vorschusszahlungen sind bei größeren Schäden möglich
  • In der Regel wird der Wiederherstellungswert (Neuwert) gezahlt – bei Altbauten ggf. erst nach erfolgter Sanierung

Je nach Schadenart und Versicherung kann die Regulierung wenige Tage bis mehrere Wochen dauern.

Ein professioneller Umgang mit dem Schadensfall sorgt dafür, dass der finanzielle Schaden schnell und vollständig ersetzt wird – und reduziert den organisatorischen Aufwand in einer ohnehin belastenden Situation.

9. Gebäudeversicherung vergleichen & abschließen

Die richtige Gebäudeversicherung zu finden, ist nicht nur eine Frage des Preises – sondern vor allem der passenden Leistungen. Viele Eigentümer verlassen sich auf Standardtarife oder den erstbesten Anbieter. Dabei kann ein gezielter Vergleich viel Geld sparen und im Ernstfall entscheidend sein.

Worauf beim Vergleich zu achten ist

Ein gründlicher Vergleich sollte nicht nur die Kosten, sondern vor allem die Leistungsdetails umfassen:

PrüfkriteriumWarum es wichtig ist
Versicherte GefahrenSind Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional Elementarschäden abgedeckt?
NeuwertdeckungWird der volle Wiederaufbauwert ersetzt, ohne Abzüge?
Grobe FahrlässigkeitZahlt der Versicherer auch bei Nachlässigkeit?
UnterversicherungsverzichtSchutz vor Kürzungen bei falsch geschätzter Versicherungssumme
SelbstbeteiligungGünstiger Beitrag, aber höheres Risiko im Schadensfall
ZusatzbausteineSind Photovoltaik, Glas oder Rückstau individuell absicherbar?

Ein guter Tarif sollte transparente Bedingungen, flexible Optionen und einen verlässlichen Kundenservice bieten.

Tipps zur Auswahl des passenden Tarifs

  1. Bedarf genau analysieren
    Nicht jede Immobilie braucht alle Zusatzbausteine – aber manche sind unverzichtbar (z. B. Elementarschaden in Hochwasserregionen).
  2. Tarifmerkmale bewusst wählen
    Etwa: Selbstbeteiligung ja oder nein? Vertrag mit Indexierung? Wie wichtig ist die schnelle Schadensregulierung?
  3. Langfristige Preisentwicklung prüfen
    Manchmal sind Einstiegspreise niedrig, steigen aber nach wenigen Jahren stark an. Auf versteckte Dynamiken achten.
  4. Kundenbewertungen und Testberichte nutzen
    Renommierte Vergleichsportale oder Verbraucherschutztests geben Hinweise auf faire Anbieter und problematische Klauseln.
  5. Versicherungsmakler einbeziehen
    Unabhängige Makler haben Zugriff auf viele Tarife und können individuell beraten – oft kostenlos für den Kunden.

Rolle von Vergleichsportalen

Online-Vergleichsportale wie Check24, Verivox oder Finanzcheck bieten eine gute Orientierung – allerdings:

  • Sie listen nicht alle Anbieter, sondern nur Partnerunternehmen
  • Individuelle Sondertarife sind oft nur über Makler direkt abschließbar
  • Die Filtereinstellungen sollten sorgfältig gewählt werden (z. B. „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“ aktivieren)

Tipp: Nutze Vergleichsportale als Einstieg, aber triff deine Entscheidung nicht nur nach Preis – sondern nach dem besten Schutz für dein Gebäude.

10. Fazit

Die Gebäudeversicherung ist kein Luxus, sondern eine essenzielle Absicherung für jeden Immobilieneigentümer – ob selbstgenutzt, vermietet oder gewerblich genutzt. Sie schützt das Herzstück des Vermögens – die Immobilie – vor existenzbedrohenden Risiken wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm oder Naturkatastrophen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Eine gute Gebäudeversicherung bietet mehr als nur Grundschutz – sie sollte auch grobe Fahrlässigkeit abdecken, eine Neuwertentschädigung leisten und vor Unterversicherung schützen.
  • Wer Zusatzrisiken wie Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Starkregen) nicht berücksichtigt, geht in Zeiten des Klimawandels ein unnötiges Risiko ein.
  • Die Kosten sind moderat im Verhältnis zum potenziellen Schaden – aber große Leistungsunterschiede machen einen Vergleich unbedingt erforderlich.
  • Im Schadensfall ist schnelles Handeln, gute Dokumentation und Kommunikation mit dem Versicherer entscheidend für eine reibungslose Regulierung.

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert